Nachteilsausgleich

Da an vielen Stellen in der Universität noch Barrieren bestehen und viele Studierende durch diese benachteidigt werden, gibt es den Nachteilsausgleich. Man stelle sich einfach vor, man solle eine Matheprüfung ablegen, die Aufgaben sind aber so klein gedruckt, dass sie nicht zu lesen sind. Man würde also gar nicht am Inhalt der Prüfung sondern an den Rahmenbedingungen scheitern – für Studierende mit Beeinträchtigung ein übliches Problem und um genau das zu verhindern, gibt es Nachteilsausgleiche.

Für Prüfungen und Prüfungsvorleistungen können Studierende auf Antrag für eine Anpassung der Rahmenbedingungen berechtigt werden. Wichtig: Mit Nachteilsausgleich werden nicht die inhaltlichen Kompetenzen verändert, die in einer Prüfung oder Vorleistung nachgewiesen werden, sondern nur die Art und Weise, auf die das passiert. Nachteilsausgleiche können z.B. darin bestehen, dass Aufgaben anders formuliert, gedruckt, in separaten oder barrierefreien Räumlichkeiten gestellt oder in längerer Zeit bearbeitet werden können. Diese Liste ist natürlich bei weitem nicht vollständig,m generell sind betroffene meist Experten zu ihrer eigenen Beeinträchtigung und können deshalb frei überlegen, welcher Ausgleich ihnen helfen würde.

Geprüft wird so ein Antrag – zu dem auch ein Attest gehört – dann in der Prüfungskommission der zuständigen Fakultät. Ein bewilligter Nachteilsausgleich kann dann an Lehrpersonen weitergegeben und eingefordert werden, ohne dass der*die betroffene Studierende persönliche Informationen wieder preisgeben muss.


Wenn du überlegst einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen zu wollen, kannst du dich auf den Webseiten der Uni weiter informieren und von Katrin Lux – der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen – beraten lassen.

Mehr Informationen findest du z.B. auf der Webseite der Uni Göttingen: hier.

Oder auf der Seite des deutschen Studentenwerkes: hier.